Mit Urteil vom 03.03.2015 hat nunmehr auch das Landgericht Konstanz einen von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger der Albis Capital AG & Co. KG Schadenersatz gegen seinen Finanzberater zugesprochen. Der Einzelkaufmann Michael L., firmierend als „UFB die unabhängigen Finanzberater“ in Radolfzell wurde zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der eingelegten Gelder des Anlegers verurteilt und zur Freistellung von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Albis Capital AG & Co. KG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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OLG Stuttgart: KSG AG muss Schadenersatz an Albis Capital – Anleger zahlen
Risikoaufklärung fehlerhaft – keine anlegergerechte Beratung – Kapitalanlagemodell „Beteiligung Albis Capital AG & Co. KG“ nicht als Altersvorsorge geeignet, Gefahr Totalverlustrisiko
Albis Capital AG: Haftung bei Falschaufklärung – Anleger bekommt Geld
Landgericht Hamburg: Dr. Conrad Treuhand GmbH (HFT GmbH) und Albis Capital Verwaltungs AG (RvH AG) haften für Falschaufklärung über Kosten bei Albis Capital –Beteiligungen und müssen zahlen
Landgericht Heilbronn verurteilt Albis Capital – Vermittler – Rechtsnachfolgerin der KSG Finanz muss zahlen
Mit einem Urteil vom 30.05.2014 hat das Landgericht Heilbronn einen von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger einen Schadenersatz gegen die „Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungsgesellschaft mbH Oedheim“ Schadenersatz zugesprochen. Hintergrund war eine Kapitalanlageberatung, die zu der Empfehlung des Abschlusses einer Beteiligung an der „Albis Capital AG & Co KG“ führte. Die Finanzdienstleistungsgesellschaft Oedheim ist Rechtsnachfolgerin der KSG AG. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass die Beratung der KSG AG nicht anlegergerecht auf die Ziele des Anlegers zugeschnitten war – dieser wollte Risiken vermeiden und kein Totalverlustrisiko eingehen.