Mit einem Urteil vom 18.12.2014 hat das Landgericht München I einem Anleger der Albis Capital GmbH & Co. KG Schadensersatz zugesprochen. Beklagt war der seinerzeitige Anlageberater, der das Kapitalanlagenmodell unzutreffenderweise als sichere Möglichkeit der Immobilienfinanzierung dargestellt hatte.