Venture Plus GmbH & Co. KG Fonds 1 bis 4 – über 2 Millionen Euro Anlegergelder in Schweizer Unternehmung gesteckt – Was bedeutet der Konkurs der Beteiligungsfirma AMVAC AG für die Anleger? Weiterlesen
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OLG Brandenburg weitet die Beratungspflichten von Anlageberatern aus
Mehr Schutz für Anleger: Anlageberater müssen von kreditfinanzierter Fondsbeteiligung abraten – Das Oberlandesgericht entscheidet, dass das Anlagemodell an der Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren ist.
SAM AG: Haftung der Vermittler möglich – Verjährungsfrist für Anleger läuft
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Röhlke hat in jüngster Vergangenheit vermehrt Vermittler von sogenannten Policenaufwertungsmodellen für ihre Mandanten erfolgreich in die Haftung genommen. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke weist im Zusammenhang mit der SAM AG daraufhin, dass Anleger auch hier Ansprüche gegen die Vermittler prüfen lassen sollten und eine entsprechende Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche Ende 2015 auslaufen könnte. Hintergrund sind die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMa gegen die SAM AG, die von dem Skandalunternehmen ihren Anlegern Mitte 2012 auch zur Kenntnis gebracht worden. Weiterlesen
Bundesgerichtshof: Leasing – Anlage nicht zur Altersvorsorge geeignet – kein Mitverschulden des Anlegers
Mit Urteil vom 19.02.2015 (III ZR 90/14) hat der Bundesgerichtshof erstmals über einen Schadenersatzanspruch gegenüber einem Kapitalanlagenberater entschieden, der einem Kunden eine Beteiligung über 150.000 € zuzüglich 9.000 € Agio vermittelte, als „atypisch stiller Gesellschafter an der (damaligen) A. AG & Co. KG (jetzt: A. GmbH & Co. KG)“, einem geschlossenen Fonds. Nach der Beschreibung im Prospekt sollte das Kapital der Anleger in ein ganzheitliches Mobilitätskonzept, bestehend aus Full-Service-Leasing, der Vermietung von Automobilen sowie zusätzlichen daran angebundenen Dienstleistungen und Leasinggeschäften aller Art investiert werden.
OLG Stuttgart: KSG AG muss Schadenersatz an Albis Capital – Anleger zahlen
Risikoaufklärung fehlerhaft – keine anlegergerechte Beratung – Kapitalanlagemodell „Beteiligung Albis Capital AG & Co. KG“ nicht als Altersvorsorge geeignet, Gefahr Totalverlustrisiko
Umdeckung von Lebensversicherungsverträgen grob anlegerwidrig
LG München I: Empfehlung zur Kündigung einer Lebensversicherung zwecks Einlage in Graumarktfonds ist grobe Falschberatung – Treuhänder haftet aus sittenwidriger Schädigung
Mit einem Urteil vom 17.06.2013 stellt das Landgericht München I mehrere bemerkenswerte Rechtssätze auf, die für eine Vielzahl von Beratungsvorgängen auf dem grauen Kapitalmarkt relevant sind. Konkret ging es um die Empfehlung eines Anlagenberaters an einen Anleger, seine bestehenden kapitalbildenden Lebensversicherungen aufzulösen und die freiwerdenden Rückkaufswerte in einen geschlossenen Publikumsfonds des grauen Kapitalmarktes in Form der GmbH & Co. KG zu investieren. Die Empfehlung einer solchen Umdeckung ist nach Ansicht des Landgerichts München I grob anlegerwidrig, stellt also ein grobes Beratungsverschulden dar. Das Besondere an dem Fall ist, dass das Landgericht München I auch die Treuhandkommanditistin zu Schadenersatz verurteilte. Und zwar nicht etwa aus einer vorvertraglichen Aufklärungsverletzung des Treuhandvertrages, sondern aus unerlaubter Handlung, nämlich der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB).
Fondax/Aktona-Anleger erhalten Hilfe und Schutz
AKTONA-Fonds: Klagen gegen Hintermann eingereicht – Anleger fühlen sich getäuscht und wollen Schadensersatz
Das Landgericht München I hat die Gründungsgesellschafter der unterschiedlichen FONDAX / AKTONA – Fondsgesellschaften bereits mehrfach in vollem Umfang zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt. Die betroffenen Anleger erhielten auf diesem Wege sämtliche in die Beteiligung geflossenen Gelder zurück und übertrugen im Gegenzug die Beteiligung an die Gründungsgesellschafter. Weiterlesen