Der sogenannte Widerrufsjoker bei Baufinanzierungen ist seit Monaten in aller Munde. Doch Land- und Oberlandesgerichte urteilen in letzter Zeit auch verstärkt zu Gunsten von Anlegern, die im Rahmen verbundener Geschäfte Darlehen aufgenommen haben, um Beteiligungen an geschlossenen Fonds zu finanzieren.