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Anlagenvermittler muss Schadensersatz zahlen

Landgericht Braunschweig bejaht fehlerhafte Kapitalanlageberatung  bei der Schweizer Chronos Finanz AG – verletzte Beratungspflichten führen zu Schadensersatzzahlungen

Das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil einem Kunden der Schweizer Chronos Finanz AG einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Vermögensberater zugesprochen. Die Chronos Finanz AG betrieb das Geschäft des Policenankaufes, sie kaufte also deutsche Lebensversicherungsverträge auf mit dem Versprechen, ein Vielfaches des aktuellen Rückkaufswertes in einigen Jahren als Kaufpreis an die Kunden zurück zu gewähren. Je nach Vertragsgestaltung sollte die Kaufpreiszahlung mit einer Einmalzahlung und anschließenden Raten oder aber nur in derartigen Raten erfolgen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat in der Vergangenheit mehrfach derartige Geschäfte als unerlaubte Bankgeschäfte angesehen und diese untersagt. Die Empfehlung, ein solches Geschäft abzuschließen, verletze die Beratungspflichten eines Kapitalanlagenberaters und verpflichte diesen zu Schadensersatz, so dass Landgericht Braunschweig.

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