Landgericht Landshut verurteilt erneut V+ 2 – Vermittler und Gesellschafter – Vergleich riskanter Kapitalanlage mit Lebensversicherung führt zu Haftung
Erneut hat das Landgericht Landshut einem von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger Schadensersatz gegen Gründungsgesellschafter der V+ 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG sowie den eingesetzten Kapitalanlagenvermittler zugesprochen. Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil kann der Anleger darauf hoffen, 42.381,90 € zurück zu bekommen. Weiterlesen