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Schweizer Chronos Finanz AG-Anleger wird Schadensersatz zugesprochen

Landgericht Meiningen: Policenaufwertungsmodelle mit Schweizer Unternehmen sind Drittstaateneinlagengeschäfte – Vermittler der Chronos AG haftet – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Mit Urteil vom 18.11.2016 hat das Landgericht Meiningen einem von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zugesprochen, der auf ein Policenaufwertungsmodell der Schweizer Chronos Finanz AG hereingefallen ist. Der Berater muss nach dem Urteil den vollständigen Schaden an den Anleger ersetzen und haftet persönlich, weil es sich um ein verbotenes sogenanntes Drittstaateneinlagengeschäft handelt. Weiterlesen

Oberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

Schleswig-Holsteinisches OLG: Vermittler von Policen-Aufwertungsmodellen müssen Plausibilitätsprüfung vornehmen – Stärkung von Anlegerrechten: Prozesschancen für geprellte Anleger steigen deutlich – Welche Auswirkungen und Risiken hat die Entscheidung für Vermittler?

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