Mit Beschluss vom 10.02.2015 (II ZR 163/14) hat der Bundesgerichtshof die Widerrufsbelehrung der Garbe Logimac AG (nunmehr Logis Fonds I) für fehlerhaft angesehen und mitgeteilt, die entsprechende Rechtsansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts in diesem Punkte zu teilen. Damit dürfte einer Vielzahl der geschädigten Garbe Logimac Anleger ein Widerrufsrecht zustehen, welches zu einer Auszahlung von Teilen der Einlage führen kann.