ALAG Automobil GmbH & Co. KG: Liquidationsbeschluss wird zum Bumerang – Fondsgesellschaft verliert gegen Anleger vor Gericht
Das Landgericht Berlin hat in einem ausführlich begründeten Urteil vom 11.06.2013 eine Klage der ALAG Automobil GmbH & Co. KG gegen einen ihrer stillen Gesellschafter abgewiesen. Hintergrund ist die zum 15.12.2009 durch Umlaufverfahren beschlossene Liquidation der an der ALAG bestehenden stillen Beteiligungen der Anleger, die von der ALAG zur Eintreibung vermeintlich offener Forderungen genutzt wurde. Weiterlesen