Landgericht Potsdam: Albis Capital KG kann keine weiteren Zahlungen fordern – Anleger darf Widerruf erklären und muss keine weiteren Gelder in die Liquidationsgesellschaft einzahlen
Das Landgericht Potsdam hat durch Urteil vom 22.11.2013 die von der Albis Capital KG gegen einen Anleger erhobene Zahlungsklage abgewiesen. Der Anleger hatte bereits im Jahre 2009 die Beteiligung widerrufen und war hierzu nach den Feststellungen der Landrichter auch berechtigt.