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OLG Hamburg: Logis Fond I AG (Garbe Logimac) muss zahlen – Falschaufklärung über hohe Provisionsbelastung bewiesen

Mit Urteil vom 14.07.2015 hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ein Urteil des Landgerichts Hamburg abgeändert und die Garbe Logimac AG (nunmehr: Logis Fond I AG) zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 19.246,64 Euro an eine von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretene Anlegerin verurteilt. Dabei war das Oberlandesgericht (OLG) nach durchgeführter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Vermittler nicht über die hohe Vertriebsprovision von deutlich über 15 Prozent die betroffene Anlegern informiert hat. Weiterlesen