Das Landgericht Ansbach hat einen Vermittler der Chronos Finanz AG Produktlinie „Vita Value Plus“ zu Schadensersatz aufgrund unerlaubt betriebener Drittstaateneinlagenvermittlung verurteilt. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Haftung der Vermittler von sogenannten „Lebensversicherungsaufkaufsmodellen“.