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Vienna Life Lebensversicherungen: Neue Entwicklungen vor Gericht

BGH entscheidet zu Gunsten von Vienna Life – Besteht für betroffene Anleger dennoch Hoffnung auf Rückzahlung ihrer Einmalprämie? von Rechtsanwalt Röhlke, Berlin

Die Liechtensteiner Vienna Life Lebensversicherung AG hat einen gerichtlichen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof errungen (Urteil vom 21.03.2018 – AZ IV ZR 353/16) und muss danach im Falle des Widerrufs eines fondsgebundenen Versicherungsvertrages aus dem Jahre 2005 den Anlegern nur den Wert des Fondsanteils herausgeben – dieser belief sich auf 0,00 €. Weiterlesen