Landgericht Meiningen: Policenaufwertungsmodelle mit Schweizer Unternehmen sind Drittstaateneinlagengeschäfte – Vermittler der Chronos AG haftet – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin
Mit Urteil vom 18.11.2016 hat das Landgericht Meiningen einem von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zugesprochen, der auf ein Policenaufwertungsmodell der Schweizer Chronos Finanz AG hereingefallen ist. Der Berater muss nach dem Urteil den vollständigen Schaden an den Anleger ersetzen und haftet persönlich, weil es sich um ein verbotenes sogenanntes Drittstaateneinlagengeschäft handelt. Weiterlesen