Mit Urteil vom 07.08.14 hat das Landgericht Augsburg die Deutsche Atlas Finanzdienstleistung AG verurteilt, die von einem Kunden gezahlten Vermittlungsgebühren zurückzuerstatten (noch nicht rechtskräftig). Festgestellt wurde auch, dass keine weiteren Ansprüche auf Vermittlungsgebühren der Deutschen Atlas aus einer Ratenzahlungsvereinbarung bestehen. Dieses Urteil ist ein Spiegelbild einer ähnlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 01.03.2012 (III ZR 213/11), welcher ebenfalls die Vermittlungsgebührenvereinbarung bei der Vermittlung einer ähnlichen Fondpolice für unwirksam erachtet hat.
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BGH: Bearbeitungsgebühren können zurückgefordert werden – Bank verwenden millionenfach unzulässige Klausel
Berlin, 07.08.2014
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. In den Entscheidungen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 haben die Bundesrichter entschieden, dass die sogenannte Bearbeitungsgebührenklausel in den Darlehensverträgen der Banken unwirksam sein kann. Die Kunden haben durch das Urteil die Bearbeitungsgebühren nebst Nutzungsentschädigung zurückbekommen.