Mit einem Urteil vom 30.05.2014 hat das Landgericht Heilbronn einen von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger einen Schadenersatz gegen die „Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungsgesellschaft mbH Oedheim“ Schadenersatz zugesprochen. Hintergrund war eine Kapitalanlageberatung, die zu der Empfehlung des Abschlusses einer Beteiligung an der „Albis Capital AG & Co KG“ führte. Die Finanzdienstleistungsgesellschaft Oedheim ist Rechtsnachfolgerin der KSG AG. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass die Beratung der KSG AG nicht anlegergerecht auf die Ziele des Anlegers zugeschnitten war – dieser wollte Risiken vermeiden und kein Totalverlustrisiko eingehen.