OLG Karlsruhe: Kapitalanlageberater muss bei Direktinvestition in Photovoltaikelemente auf Insolvenzrisiko des Mieters hinweisen – Anlegerrechte werden gestärkt
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 24.10.2017 (17 U 7/17) eine Entscheidung über den Haftungsumfang des Kapitalanlagenberaters bei Vermittlung einer Direktinvestition getroffen. Im konkreten Fall ging es um Photovoltaikelemente, die vom Kapitalanleger erworben worden und die der Verkäufer zurückgemietet hatte. Dass das Kapitalanlagemodell für den Anleger sich nur rechnen konnte, wenn der Verkäufer auch die versprochene Miete für die Objekte zahlte, wurde dem betroffenen Anleger nicht in der gebotenen Deutlichkeit mitgeteilt. Weiterlesen