Per Mahnbescheid werden Forderungen von Anlegern der Fondsgesellschaften Erste Oderfelder und Lombardium zurück gefordert – Schlammschlacht der Verantwortlichen – Wie sollten sich Anleger verhalten?
In dem an Skurrilitäten nicht eben armen Anlegerskandal „Lombardium“ überschlagen sich wieder einmal die Ereignisse: Die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder KG (EOK) und Lombardium GmbH & Co. 3 KG (LC3) fordern von ihren Anlegern mit gerichtlichem Mahnbescheid die Rückforderung der erhaltenen Entnahmen der letzten Jahre. Zugleich soll Medienberichten zufolge der Rechtsanwalt einer Interessengemeinschaft von den Fondsgesellschaften abgemahnt worden sein, weil er einen Interessenkonflikt angeblich nicht offenlegte. Weiterlesen