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MIG Fonds: Problem Prospekte und Prozessfinanzierer

AdvoFin-Musterprozess, schlechtlaufende Vorgängerfonds, hohe Kostenbelastung – sind das nicht Dinge, die auch im Prospekt des MIG Fonds 16 stehen müssten?

Die MIG Fonds (Made in Germany) genießen einen guten Ruf, denn sie geben den Anlegern die Möglichkeit, sich an Venture-Capital (Wagniskapital) zu beteiligen. „Mit den MIG Fonds privates Beteiligungskapital in den industriellen Wandel investieren. An den starken Standorten Deutschland und Österreich die Digitalisierung, Industrie 4.0, Robotik, Energieeffizienz, autonomes Fahren mitgestalten. Made in Germany für Technologien und Produkte mit globaler Strahlkraft.“ (Homepage HWG Emissionshaus AG). „Nach der Rechtsprechung können Fondsgesellschaften die Anleger vor der Zeichnung durch die Übergabe eines Prospektes über die Kapitalanlage informieren. Angesichts mancher dramatischer Ereignisse in der Vergangenheit ist zu fragen, ob einige MIG Fonds-Prospekte zur vollständigen Aufklärung überhaupt taugen. Falls nicht, könnten sich eine Haftung des Vertriebes und/oder eine Haftung der Prospektverantwortlichen ergeben“, erläutert der erfahrene Jurist Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt aus Berlin.

MIG Fonds – Hintergründe

Die MIG Fonds sind dem Publikum angebotene Geldanlagemöglichkeiten, bei denen Anleger Geld geben und relativ wenig Rechte haben, da sie sich über einen Treuhandkommanditisten beteiligen. Was macht der Fonds? Er investiert in Wagniskapitalunternehmen (Venture-Capital), von denen die beteiligten Anleger sich erhoffen, dass diese Fonds sich gut entwickeln.

Dies war leider bei den bisherigen Fonds nicht der Fall.

Prospekte als einzige Informationsgrundlage

Prospekte sind deshalb gesetzlich vorgeschrieben und werden auch in der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugeführt, weil diese die einzige Möglichkeit des Anlegers darstellen, sich über sein Investment zu informieren. Die Anleger kaufen bekanntlich etwas, von dem sie wenig wissen. Deshalb sind die Anforderungen an die Prospekthaftung hoch, als Schutz für die Anleger. Diese Anforderungen sind allerdings kaum gesetzlich geregelt, sondern die Frage „Was sind Prospektfehler?“ regeln meistens Gerichtsurteile.

Entwicklung MIG Fonds – Bilanzen zeigen Rentabilität

Die MIG Fonds, bei denen gerade der MIG Fonds 16 bis zum 31.12.2021 im Vertrieb ist, sind bisher nicht besonders gut gelaufen. Bemerkt hat das allerdings noch niemand, weil kaum jemand sich die Mühe macht, in die veröffentlichten Bilanzen zu schauen. Die, die sich die Mühe machen stellen im Ergebnis fest: für die bisherigen Investments, jedenfalls zurzeit, sind diese Fonds im Minus. Das heißt, aufgrund der Kosten und nicht gut laufender Investitionen haben die Geldanleger mehr Geld investiert, als dass sie heute zurückbekommen würden.

Da die Fondskonstruktionen langlaufend angelegt sind, wird dieses Minus nicht schnell offensichtlich. Bei der versuchten Liquidation des GAF Fund (Global Asset Fund) am 31.12.2019, welcher gescheitert ist, wurde allerdings allen klar: Der Ausstieg bedeutet einen Vermögensverlust.

MIG Fonds 16: Kostenbelastung – Aufklärung schlecht laufender Vorgängerfonds aus der Fondsfamilie

Nun gibt es verschiedene Aspekte, über die man in Bezug auf den Prospekt des MIG Fonds 16 sprechen könnte: zum einen die Kostenbelastung. Hier weist der Prospekt darauf hin, dass bei nicht genügenden Investitionen die Fixkosten gleichbleiben und dadurch die Kostenbelastung pro eingenommene Euros extrem steigt. Das ist so in Ordnung. Weiß allerdings auch der Investierende, wieviel bisher nur investiert worden sind?

Schwerwiegender könnte Folgendes sein: Die Rechtsordnung verlangt in einem Musterurteil des Bundesgerichtshofs, dass ein Investor über nicht oder schlecht laufende Schwester- oder Vorgängerfonds informiert werden muss. Dies ist nicht geschehen, weder in dem Prospekt vom Mai 2019 noch in dem Nachtrag vom Dezember 2019. Hinzu kommt, dass der älteste und finanzstarke Prozessfinanzierer, die AdvoFin Prozessfinanzierung AG aus Österreich (Lothringerstraße 14, 1030 Wien), im Moment betroffene Anleger einlädt, sich an einem Musterverfahren zu beteiligen: „Sie sind potentiell Geschädigter/Geschädigte (Sie haben eine Investition in MIG-Fonds getätigt + haben einen finanziellen Schaden erlitten, dh. Sie haben bis heute nicht einmal Ihr einbezahltes Kapital zurückerhalten) und haben Interesse daran, Ihren Schaden geltend zu machen?“ (Homepage AdvoFin AG).

AdvoFin Prozessfinanzierung AG – Sammelverfahren MIG Fonds

„Es handelt sich hierbei nicht um die vielleicht zu vernachlässigende Einzelmeinung eines einzelnen Juristen, sondern schließlich um ein Engagement eines großen Marktteilnehmers in Europa in Bezug auf Prozessfinanzierung. Die Prospektfehler dürften daher auf Herz und Nieren geprüft sein“, erläutert Christian-H. Röhlke.

Prospektfehler haben eine unangenehme Folge: Prospektverantwortliche, d.h. Herausgeber und Hinterleute, könnten zur Haftung gezogen werden. Gleiches gilt für den Vertrieb. Bekanntlich dient ein Prospekt bei dem Vertrieb einer Kapitalanlage der anleger- und anlagegerechten Aufklärung des Kunden. Wenn ein Interessent dann zeichnet aufgrund eines falschen Prospektes, droht die Haftung. Denn wäre er durch den Prospekt ordnungsgemäß informiert worden, dann hätte der Kunde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zumeist nicht gezeichnet. Eine Haftung kann sich daher auch gegen den Vertrieb richten.

Fazit: Prospekte sind zum Schutz für Anleger und den Vertrieb gedacht und sollten nicht reine „Hochglanzversprechen“ ohne Wirkung sein!

Die Außendarstellung, die Prospekte und alles andere sind vorbildlich gemacht. Kann es sein, dass trotz dieser paradiesischen Zustände einiges nicht in Ordnung ist bei dem MIG Fonds 16? Falls es so wäre, wäre es schade. Jedenfalls ist aus rechtlicher Sicht zu fordern, dass Anleger und Vertriebsleute von dem Management ordnungsgemäß und ausreichend informiert werden.

Lombardium Hamburg KG: Gedanken des Pfandleihprivilegs nicht erfüllt

Lombardium-Skandal: Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum Pfandleihprivileg bestätigt BaFin-Auffassung – Inhabergrundschuldbriefe sind keine Faustpfänder

Mit Datum vom 15.08.2016 macht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Homepage auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (7 K 642/16.f) aufmerksam. Nach der Entscheidung der Frankfurter Verwaltungsrichter ist eine Untersagungsverfügung der BaFin gegenüber einem gewerblichen Pfandkreditgeber rechtmäßig, durch die dem Pfandleiher die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen untersagt wurde. Ein analoges Geschäftsmodell wurde von der BaFin der Lombardium Hamburg KG mit Bescheid vom 07.12.2015 untersagt. Weiterlesen

Bundesgerichtshof: Leasing – Anlage nicht zur Altersvorsorge geeignet – kein Mitverschulden des Anlegers

Mit Urteil vom 19.02.2015 (III ZR 90/14) hat der Bundesgerichtshof erstmals über einen Schadenersatzanspruch gegenüber einem Kapitalanlagenberater entschieden, der einem Kunden eine Beteiligung über 150.000 € zuzüglich 9.000 € Agio vermittelte, als „atypisch stiller Gesellschafter an der (damaligen) A. AG & Co. KG (jetzt: A. GmbH & Co. KG)“, einem geschlossenen Fonds. Nach der Beschreibung im Prospekt sollte das Kapital der Anleger in ein ganzheitliches Mobilitätskonzept, bestehend aus Full-Service-Leasing, der Vermietung von Automobilen sowie zusätzlichen daran angebundenen Dienstleistungen und Leasinggeschäften aller Art investiert werden.

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Landgericht Nürnberg: ALAG – Vermittler haftet – Prospekt falsch

Mit Endurteil vom 28.07.2014 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Vermittler der ruinösen Beteiligung an der „Alag Automobil AG & Co. KG“ (ALAG) zu Schadenersatz gegenüber einem von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger verurteilt. Hintergrund war, dass der Emissionsprospekt der ALAG in wesentlichen Punkten fehlerhaft war und nach Mitteilung des Kapitalanlagenberaters der Beratung zugrunde lag.

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ALAG Vertrieb muss zahlen – Gerichte weisen Klagen der ALAG ab

Die ALAG Automobile GmbH & Co. KG ist deutschlandweit von der Provinz bis in den Metropolen vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof bestens bekannt – Verwirrung der ALAG durch Sitzverlegung funktioniert nicht mehr – Hoffnung für ALAG Anleger wächst
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Rothmann-Fonds: Schadensersatzansprüche gegen Vertrieb gerechtfertigt

Eminence GmbH & Co. KG aus dem Hause der Rotmann-Fonds – Amtsgericht ordnet Haftung für ALAG-Vermittlung an – Geschädigte Anleger erhalten Schadensersatz

Mit Urteil vom 30.09.2013 hat das Amtsgericht Charlottenburg die Berliner Vertriebsgesellschaft Eminence Capital Management GmbH & Co. KG erneut zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger für die Vermittlung eines Rothmann-Fonds verurteilt. Vermittelt wurde im konkreten Fall eine Beteiligung an der ALAG GmbH & Co. KG. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Eminence nicht über die hohe Kostenbelastung der Verträge aufgeklärt hat. Diese Kostenbelastung wurde bereits von mehreren Gerichten für fehlerhaft in den Emissionsprospekten der Rothmann – Gruppe dargestellt befunden.

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Urteil Juragent-Prozesskostenfonds lässt hoffen

Bundesgerichtshof verurteilt Juragent Treuhänder Treukommerz GmbH – neue Hoffnung für betroffene Anleger? – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin

Mit einem Urteil vom 09.07.2013 (AZ: II ZR 9/12) hat der Bundesgerichtshof über Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit den skandalumwitterten Juragent Prozesskostenfonds entschieden. Der BGH hat insbesondere gegenüber den Gründungsgesellschaftern Juragent AG und der Treuhandkommanditistin Treukommerz GmbH eine Schadenersatzhaftung im Grunde bejaht. Bestätigt wird insoweit eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Aufgehoben wurde eine Entscheidung des OLG Celle, welche die Treukommerz GmbH nicht in der Schadenersatzpflicht sah. Insgesamt wurde das Verfahren allerdings wegen insolvenzrechtlicher Besonderheiten zurückverwiesen. Weiterlesen