Bundesgerichtshof (BGH) zur Strafbarkeit bei Schrottimmobilienvertrieb – Falsche Prognosen können betrügerische Täuschungen darstellen und ziehen Konsequenzen wie Freiheitsstrafe nach sich – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke
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Immobilienkauf: BGH bestätigt Rechtsprechung zu Annahmefristen – viele Immobilienkaufverträge sind unwirksam
Der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren die vom Verkäufer erklärte Annahme des Kaufvertragsangebotes für verspätet angesehen und somit den Kaufvertrag als nicht zustande gekommen betrachtet. Demgemäß sind die Kaufverträge rückgängig zu machen. Was bedeutet diese Entscheidung für geschädigte Opfer von so genannten Schrottimmobilien?