Schlagwort-Archive: Schrottimmobilien

Mitternachtsnotare haften auf Schadenersatz

– Einhaltung der Beurkundungsfrist ist Amtspflicht

Wie sich das Beurkundungsgesetz für den Schutz der Verbraucher einsetzt

Für unseriöse Geschäftspraktiken im Immobilienvertrieb wird das Eis immer dünner. Nachdem insbesondere auf dem Berliner Immobilienmarkt die Verhaftung des „Protz-Maklers“ Kay-Uwe Klug und des Mitternachtsnotars Marcel Eupen für Aufregung gesorgt hat und auch die finanzierenden Banken der Schrottimmobilien Skandale aus den 90iger Jahren vom Bundesgerichtshof in die Haftung genommen wurden, haben die Karlsruher Richter jetzt eine weitere Stellschraube zugunsten der Anleger gedreht:

Notare, die einen Immobilienkaufvertrag ohne Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen 14 Tages Frist beurkunden, verletzen eine Amtspflicht und haften auf Schadenersatz. Weiterlesen