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Aktuell zum SHB – Altersvorsorgefond BGH bestätigt Rückzahlungsanspruch der Anleger

Durch Hinweisbeschluss vom 22.09.2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Berufungsentscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München vom 08.10.2014 über die Rückzahlungsklauseln des SHB-Altersvorsorgefonds bestätigt. Das Münchener Urteil ist daraufhin infolge einer Revisionsrücknahme rechtskräftig geworden. Inhaltlich ging es um die Frage, ob die stillen Beteiligten des SHB Altersvorsorgefonds im Falle ihrer vertraglichen Kündigung tatsächlich ihr Kapital in voller Höhe zurückverlangen können oder aber an den Verlusten des Fonds zu beteiligen waren. Nach der vom BGH bestätigen Ansicht der Münchener Richter lässt der Gesellschaftsvertrag nur eine Auslegung zu: volle Rückzahlung der Einlagen. Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei eine Vielzahl geschädigter SHB Anleger vertritt, erläutert das Urteil.

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