BWF-Anlegerskandal: Landgericht Berlin lehnt Adhäsionsanträge der Geschädigten im Strafverfahren ab – Hauptangeklagter sucht Gespräch mit Gericht – Hintergründe und Auswirkungen für die Betroffenen
Mit einem Zwischenbeschluss vom 05.07.2016 haben die Richter des Landgericht (LG) Berlin im „BWF-Prozess“ um den mutmaßlichen Betrug mit tonnenweise Falschgold es abgelehnt, über die Ansprüche der geschädigten Anleger im Strafverfahren zu entscheiden. Das sogenannte Adhäsionsverfahren ist nach Ansicht des Gerichts zur Erledigung in diesem Strafverfahren ungeeignet und würde zu einer erheblichen Verzögerung der Hauptverhandlung führen. Weiterlesen