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MIG Fonds: Problem Prospekte und Prozessfinanzierer

AdvoFin-Musterprozess, schlechtlaufende Vorgängerfonds, hohe Kostenbelastung – sind das nicht Dinge, die auch im Prospekt des MIG Fonds 16 stehen müssten?

Die MIG Fonds (Made in Germany) genießen einen guten Ruf, denn sie geben den Anlegern die Möglichkeit, sich an Venture-Capital (Wagniskapital) zu beteiligen. „Mit den MIG Fonds privates Beteiligungskapital in den industriellen Wandel investieren. An den starken Standorten Deutschland und Österreich die Digitalisierung, Industrie 4.0, Robotik, Energieeffizienz, autonomes Fahren mitgestalten. Made in Germany für Technologien und Produkte mit globaler Strahlkraft.“ (Homepage HWG Emissionshaus AG). „Nach der Rechtsprechung können Fondsgesellschaften die Anleger vor der Zeichnung durch die Übergabe eines Prospektes über die Kapitalanlage informieren. Angesichts mancher dramatischer Ereignisse in der Vergangenheit ist zu fragen, ob einige MIG Fonds-Prospekte zur vollständigen Aufklärung überhaupt taugen. Falls nicht, könnten sich eine Haftung des Vertriebes und/oder eine Haftung der Prospektverantwortlichen ergeben“, erläutert der erfahrene Jurist Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt aus Berlin.

MIG Fonds – Hintergründe

Die MIG Fonds sind dem Publikum angebotene Geldanlagemöglichkeiten, bei denen Anleger Geld geben und relativ wenig Rechte haben, da sie sich über einen Treuhandkommanditisten beteiligen. Was macht der Fonds? Er investiert in Wagniskapitalunternehmen (Venture-Capital), von denen die beteiligten Anleger sich erhoffen, dass diese Fonds sich gut entwickeln.

Dies war leider bei den bisherigen Fonds nicht der Fall.

Prospekte als einzige Informationsgrundlage

Prospekte sind deshalb gesetzlich vorgeschrieben und werden auch in der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugeführt, weil diese die einzige Möglichkeit des Anlegers darstellen, sich über sein Investment zu informieren. Die Anleger kaufen bekanntlich etwas, von dem sie wenig wissen. Deshalb sind die Anforderungen an die Prospekthaftung hoch, als Schutz für die Anleger. Diese Anforderungen sind allerdings kaum gesetzlich geregelt, sondern die Frage „Was sind Prospektfehler?“ regeln meistens Gerichtsurteile.

Entwicklung MIG Fonds – Bilanzen zeigen Rentabilität

Die MIG Fonds, bei denen gerade der MIG Fonds 16 bis zum 31.12.2021 im Vertrieb ist, sind bisher nicht besonders gut gelaufen. Bemerkt hat das allerdings noch niemand, weil kaum jemand sich die Mühe macht, in die veröffentlichten Bilanzen zu schauen. Die, die sich die Mühe machen stellen im Ergebnis fest: für die bisherigen Investments, jedenfalls zurzeit, sind diese Fonds im Minus. Das heißt, aufgrund der Kosten und nicht gut laufender Investitionen haben die Geldanleger mehr Geld investiert, als dass sie heute zurückbekommen würden.

Da die Fondskonstruktionen langlaufend angelegt sind, wird dieses Minus nicht schnell offensichtlich. Bei der versuchten Liquidation des GAF Fund (Global Asset Fund) am 31.12.2019, welcher gescheitert ist, wurde allerdings allen klar: Der Ausstieg bedeutet einen Vermögensverlust.

MIG Fonds 16: Kostenbelastung – Aufklärung schlecht laufender Vorgängerfonds aus der Fondsfamilie

Nun gibt es verschiedene Aspekte, über die man in Bezug auf den Prospekt des MIG Fonds 16 sprechen könnte: zum einen die Kostenbelastung. Hier weist der Prospekt darauf hin, dass bei nicht genügenden Investitionen die Fixkosten gleichbleiben und dadurch die Kostenbelastung pro eingenommene Euros extrem steigt. Das ist so in Ordnung. Weiß allerdings auch der Investierende, wieviel bisher nur investiert worden sind?

Schwerwiegender könnte Folgendes sein: Die Rechtsordnung verlangt in einem Musterurteil des Bundesgerichtshofs, dass ein Investor über nicht oder schlecht laufende Schwester- oder Vorgängerfonds informiert werden muss. Dies ist nicht geschehen, weder in dem Prospekt vom Mai 2019 noch in dem Nachtrag vom Dezember 2019. Hinzu kommt, dass der älteste und finanzstarke Prozessfinanzierer, die AdvoFin Prozessfinanzierung AG aus Österreich (Lothringerstraße 14, 1030 Wien), im Moment betroffene Anleger einlädt, sich an einem Musterverfahren zu beteiligen: „Sie sind potentiell Geschädigter/Geschädigte (Sie haben eine Investition in MIG-Fonds getätigt + haben einen finanziellen Schaden erlitten, dh. Sie haben bis heute nicht einmal Ihr einbezahltes Kapital zurückerhalten) und haben Interesse daran, Ihren Schaden geltend zu machen?“ (Homepage AdvoFin AG).

AdvoFin Prozessfinanzierung AG – Sammelverfahren MIG Fonds

„Es handelt sich hierbei nicht um die vielleicht zu vernachlässigende Einzelmeinung eines einzelnen Juristen, sondern schließlich um ein Engagement eines großen Marktteilnehmers in Europa in Bezug auf Prozessfinanzierung. Die Prospektfehler dürften daher auf Herz und Nieren geprüft sein“, erläutert Christian-H. Röhlke.

Prospektfehler haben eine unangenehme Folge: Prospektverantwortliche, d.h. Herausgeber und Hinterleute, könnten zur Haftung gezogen werden. Gleiches gilt für den Vertrieb. Bekanntlich dient ein Prospekt bei dem Vertrieb einer Kapitalanlage der anleger- und anlagegerechten Aufklärung des Kunden. Wenn ein Interessent dann zeichnet aufgrund eines falschen Prospektes, droht die Haftung. Denn wäre er durch den Prospekt ordnungsgemäß informiert worden, dann hätte der Kunde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zumeist nicht gezeichnet. Eine Haftung kann sich daher auch gegen den Vertrieb richten.

Fazit: Prospekte sind zum Schutz für Anleger und den Vertrieb gedacht und sollten nicht reine „Hochglanzversprechen“ ohne Wirkung sein!

Die Außendarstellung, die Prospekte und alles andere sind vorbildlich gemacht. Kann es sein, dass trotz dieser paradiesischen Zustände einiges nicht in Ordnung ist bei dem MIG Fonds 16? Falls es so wäre, wäre es schade. Jedenfalls ist aus rechtlicher Sicht zu fordern, dass Anleger und Vertriebsleute von dem Management ordnungsgemäß und ausreichend informiert werden.

BWF-Gold-Skandal: Klagen gegen Rechtsanwalt S. auch vor OLG Köln abgewiesen

Vorgehen gegen BWF-Vermittler weiter erfolgreich – Verjährung droht zum 31.12.2018 – Betroffene Anleger aufgepasst!

Nach einer umfangreich durchgeführten Beweisaufnahme hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) Mitte Juli 2018 eine Vielzahl von Klagen geschädigter Anleger der betrügerischen Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung BWF gegen einen vermeintlich verantwortlichen Hintermann, einen Berliner Rechtsanwalt, auch in zweiter Instanz abgewiesen. Weiterlesen

BWF Stiftung: Berliner Vertriebsfirma zu Schadensersatz verurteilt

Landgericht Berlin: BWF Stiftungsmodell war unplausibel – Haftung einer Vertriebsfirma bestätigt – Vertriebsfirma kommt den Aufklärungspflichten nicht nach – Anleger der Gold Sparpläne der BWF-Stiftung müssen auf Verjährungsfrist achten! Weiterlesen

Lombard Classic II: Insolvenzverwalter kündigt langwieriges Verfahren an

Lombardium-Skandal: Betroffene Lombard Classic II Fonds-Anleger (Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) sollten sich auf Totalverlust einstellen – LCII-Anleger drohen hohe Risiken bis zum Totalausfall

Der Insolvenzverwalter des „Lombard Classic II“-Fonds, also der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, hat den als still beteiligten Anlegern durch Rundbrief vom September 2016 wenig Aussicht auf schnelle Kapitalrückflüsse gemacht. Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler teilte mit, dass den Anlegern erhebliche Risiken bis hin zum Totalausfall für ihre Forderungen gegenüber der Ersten Oderfelder KG (LC II) drohten und das Insolvenzverfahren aufgrund der Komplexität vermutlich einige Jahre dauern werde. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist aufgrund fehlender endgültiger Eröffnung der Insolvenz noch keine Forderungsanmeldung für die stillen Beteiligten möglich. Die nach Auskunft des Verwalters ca. 3.700 betroffenen Anleger werden individuell schriftlich informiert.

Insolvenzverfahren – Gewinnausschüttung – Verbindlichkeiten

Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren war nach dem Rundschreiben Schefflers, dass die LC II nicht mehr in der Lage war, fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen, insbesondere nicht die Gewinnausschüttungen vorzunehmen oder die Einlagen an die LC II-Anleger zurückzuzahlen. Die Aussichten für die betroffenen Anleger seien jedenfalls nicht rosig: Rechtsanwalt Scheffler teilt mit, dass wegen der hohen Komplexität und der schwierigen Aufgaben davon auszugehen ist, das noch Monate oder Jahre vergehen werden, bis Klarheit darüber besteht, ob überhaupt und wenn ja in welchen Umfang Anleger die eingezahlten Gelder zurückerhalten.

Lombardium-Skandal: Betroffene Lombard Classic II Fonds-Anleger befürchten Totalverluste – Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor IG-Lombard

Lombardium-Skandal: Betroffene Lombard Classic II Fonds-Anleger befürchten Totalverluste – Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor IG-Lombard

„Diese Formulierung kann natürlich auch bedeuten, dass nach Ansicht des Verwalters die Anleger überhaupt nicht an der Insolvenzmasse beteiligt sind und vielmehr die erhaltenen Ausschüttungen, die von der Ersten Oderfelder im Mahnbescheids Verfahren geltend gemacht, zurückgefordert werden. Dies schön zu reden oder zu warten dass die Situation sich eventuell für die betroffenen Anleger verbessert, halten wir für falsch. Wir bereiten unsere Mandanten vielmehr auf diesen worst-case vor. In den parallel für unsere Mandanten angestrengten Schadensersatzprozessen gegenüber den Vermittlern können Röhlke Rechtsanwälte bereits erste Erfolge verbuchen: Einzelne Vermittler sehen ihre Haftung für die eingetretenen Schäden ein und haben bereits angekündigt, diese im Vergleichswege zu kompensieren. Der Weg der Vermittlerhaftung wird unseren Mandanten konsequent weiter ans Herz gelegt“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der eine Vielzahl von Lombardium-Anleger vertritt.

Betroffenen Anlegern der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LC II) kann nur geraten werden, umgehend kompetenten anwaltlichen Rat auszusuchen. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.

V+ – Fonds: Alles noch viel schlimmer – Aktuelle Fakten und Zahlen

V+ Bilanzen 2014 liegen vor – Neue externe Verwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG taxiert Vorjahresbilanz mit 40% des Wertes – Fast 15 Mio € Wertverlust für Kommanditisten bei V+2 KG – V+1 KG und V+3 KG ähnlich verlustreich – Was erwartet die Anleger?

Die Bilanzen 2014 der Fondsgesellschaften V+ GmbH & Co. Fonds 1-3 KG (V+1, V+2, V+3) sind vor kurzem im Bundesanzeiger veröffentlicht worden – und sie sind ein „Blutbad“ für die Anleger. Der Wert der von den V+-Fonds gehaltenen Beteiligungen wurde von der neuen externen Verwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG, die erst im Herbst 2015 die Tätigkeit aufnahm, teilweise auf nur 40 % des Wertes der Vorjahresbilanz taxiert. Das liegt daran, dass aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen der aktuelle Zeitwert der Beteiligungen abgebildet werden muss und nicht mehr, wie bisher, der Einstandspreis unverändert beibehalten wurde. Weiterlesen

Insolvenz der Captura: Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Hoffnung für Inhaberschuldverschreibungsgläubiger – Renditeversprechungen der Captura GmbH konnten nicht gehalten werden – Inanspruchnahme Vermittler und Vertriebe

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EGI 15 Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Mit Schreiben vom 18.11.2015 fordert der Geschäftsführer der Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG (EGI 15) die Anleger dazu auf, die in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen an die Fondgesellschaft zurück zu gewähren. Diese seien, so Geschäftsführer Donhuysen, tatsächlich keine Zahlung aus freier Liquidität gewesen, sondern faktisch eine Einlagenrückgewähr. Die von der Fondsgesellschaft dargestellten Gewinne waren zu keinem Zeitpunkt gegeben. Tatsächlich habe eine Neubuchung einzelner Geschäftsjahre dazu geführt, dass der Fond über einen Insolvenzantrag nachdenken muss.

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PAA Pyramid Advisory Associated AG: dubioses Kapitalanlagemodell aus der Schweiz

PAA  AG-Anleger verunsichert, viele schöne Worte für Was? – Anlegerklage in Vorbereitung – PAA AG im Visier der Schweizer Finanzmarktaufsicht

Mit einem dubiosen Kapitalangebot aus der Schweiz wandte sich ein verunsicherter Anleger an die Berliner Kanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte. Die PAA Pyramid Advisory Associated AG aus Bottighofen, Kreis Kreuzlingen am schönen Bodensee gelegen, Kanton Thurgau in der Schweiz versprach dem Anleger bei einer kurzen Investitionsdauer von 60 Monaten und einer Mindestanlage von 10.000,00 Euro, die zu einhundert Prozent wertbildend angelegt werden sollte, eine Verzinsung von 6,5 Prozent pro Jahr.

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CIS Garantiehebelplan´08: Gerichte erkennen Prospektfehler – Schadensersatzzahlung

Treuhänderin Grützmacher Gravert GmbH muss Schadenersatz zahlen – Sicherheit und Durchführung „Hebelgeschäft“ in Frage gestellt – weitere Chance zur Geltendmachung von Ansprüchen für geschädigte CIS GHP`08 Anleger

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Vertrieb „Schrottimmobilien“- Freiheitsstrafen können folgen!

Bundesgerichtshof (BGH) zur Strafbarkeit bei Schrottimmobilienvertrieb – Falsche Prognosen können betrügerische Täuschungen darstellen und ziehen Konsequenzen wie Freiheitsstrafe nach sich – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

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Garantie Hebel Plan ´08 setzt Kündigungsmöglichkeiten aus – Liquidation des Fonds angestrebt

Die Anleger der Garantie Hebel Plan ´08 PV GmbH & Co. KG (GHP 08)haben im Juni 2014 unangenehme Post erhalten. Die „neue“ Fondgeschäftsführung Edelweiss Management GmbH kündigt in einem mehrseitigen Schreiben an, eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Möglichkeit des Kündigungsausschlusses wahrzunehmen und somit keine Anteilskündigung mehr entgegen zu nehmen. Hintergrund sei die nicht eindeutige Vermögenslage des Fonds, so dass nach Absprache mit der Treuhandkommanditistin von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werde. Zugleich kündigt der Fond an, vor dem Hintergrund gesetzlich geänderter Vorschriften den Fond liquidieren zu wollen. Hierfür ist eine 75%ige Mehrheit erforderlich, die durch schriftliche Abstimmung der Anleger erlangt werden soll.

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Aktona / Fondax-Gruppe: Vertriebsschwerpunkt Allgäu

Die Vermarktung und Vertrieb für eine sichere Kapitalanlage der Fondax/Aktona Gruppe durch die Vertriebsorganisation DWK GmbH – Beziehung Friedhold Rädler und Peter Laich

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