Schlagwort-Archive: Werbeunterlagen

Haftung für unrichtige Angaben

V+ Beteiligungs GmbH & Co. Fonds 2 KG: Röhlke Rechtsanwälte reichen Klage gegen Gründungsgesellschafter ein.

Röhlke Rechtsanwälte haben vor dem Landgericht Dresden eine Schadensersatzklage gegen die Gründungsgesellschafter der V+ GmbH  & Co. Fonds 2 KG eingereicht. Hintergrund der Klage sind fehlerhafte Angaben des Anlagevermittlers über die Sicherheit und Rentabilität der Kapitalanlage. Eine Zeugenvernehmung ist bereits angeordnet. Weiterer Hintergrund der Klage ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach welcher die Gründungsgesellschafter einer Fondgesellschaft sich die fehlerhafte Aufklärungsleistung der Beitrittsinteressenten durch die Untervermittler voll zurechnen lassen müssen und für deren unrichtige Angaben haften müssen. Ebenso haften die Gründungsgesellschafter für Falschangaben in dem Prospekt oder andere schriftliche Unterlagen.

Weiterlesen