Verbraucher und Recht Ausgabe 01/11

vom 8. Februar 2011

Anmerkung von Rechtsanwalt Röhlke zum Urteil des Bundesgerichtshofes XI ZR 376/09 vom 19.10.2010. Das Urteil betrifft einen Aspekt der Rückabwicklung fehlgeschlagener, bankenfinanzierter Fondsbeitritte.
Rückabwicklung fehlgeschlagener, bankenfinanzierter Fondsbeitritte

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Über RA Christian Röhlke

Die Kernkompetenz der Kanzlei liegen im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalanlagenrecht Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Handelsrecht Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.