Wohnungsbaugenossenschaft Saxonia e. G. klagt auf Einlagen – und verliert

vom 24. November 2014

Mit Urteil vom 14.11.2014 hat das Amtsgericht Radolfzell eine Klage der Wohnungsbaugenossenschaft Saxonia e. G. gegen einen Anleger abgewiesen. Die Saxonia hatte den Anleger auf Zahlung der Gesellschaftereinlage verklagt. Der von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte den Widerruf des Gesellschaftsbeitritts nach den verbraucherschützenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches erklärt. Zu Recht, wie das Amtsgericht nunmehr entschied.

Anleger der Wohnungsbau Saxonia e.G. macht vom Widerrufsrecht gebrauch und bekommt Recht

„Bereits am 01.03.2011 hatte der Bundesgerichtshof einem von uns in den Instanzen vertretenen Anleger ein Widerrufsrecht für einen Genossenschaftsbeitritt zuerkannt. Diese Rechtsprechung haben wir in der Vergangenheit für die Saxonia-Opfer angewandt und für viele Mandanten die Beitrittserklärungen zur Wohnungsbaugenossenschaft Saxonia e.G.  widerrufen. Diese Widerrufsmöglichkeit wird von vielen Gerichten anerkannt, jetzt also auch vom Amtsgericht Radolfzell. Nach der Entscheidung muss unser Mandant keinerlei weitere Raten an die Wohnungsbaugenossenschaft Saxonia e. G. zahlen“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der für seinen Mandanten das Urteil erstritten hat.

Wohnungsbaugenossenschaft Saxonia e.V Beteiligung und Lukrativität?

Wohnungsbaugenossenschaft Saxonia e. G. klagt auf Einlagen – und verliert

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Röhlke Rechtsanwälte in Berlin

Die Wohnungsbaugenossenschaft Saxonia e. G. bot ihren Anlegern die Beteiligung als Genosse an. Zeitweilig sollte diese Beteiligung besonders lukrativ für die Saxonia-Anleger sein,  durch die Möglichkeit der Erlangung der staatlichen Eigenheimzulage. Allerdings wurde dem Skandalunternehmen von dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg die entsprechende Förderungswürdigkeit aberkannt, so dass viele Anleger ihre Eigenheimzulage den Finanzämtern zurückzahlen mussten. Gleichwohl betreibt die Saxonia ihr Geschäftsmodell weiter und wirbt weiterhin Kleinanleger als Genossen, die Anteile von bis zu 7.000,00 € im Ratensparsystem erwerben sollen. Den  Rechtsanwälten der Kanzlei Röhlke wird von betroffenen Saxonia-Anlegern und ihren Rechtsanwälten berichtet,  dass  vielen Anlegern die Beitrittsformulare im Rahmen eines Kreditantrages bei dubiosen Internet-Geld-Verleihern untergeschoben wurden.

Fazit: Urteil vom Amtsgericht Radolfzell stärkt den Schutz der Anleger – Widerrufsmöglichkeiten prüfen!

„Das Urteil des Amtsgerichts Radolfzell ist für viele gebeutelte Anleger ein weiteres Hoffnungszeichen. Geschädigte Saxonia-Anleger haben durch das Urteil gute Voraussetzungen und können hoffen, sich durch einen entsprechenden Widerruf vom Vertrag zu lösen. Dies gilt besonders für Anleger, die ihre Verträge im Internet abgeschlossen haben, da das Urteil explizit die Voraussetzungen eines Fernabsatzgeschäfts feststellt“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Für weitere Informationen stehen Rechtsanwälte Röhlke unter 030-715 206 71 und office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.

„Ausstiegswillige Genossen sollten ihre Beteiligungen und Verträge auf Ausstiegsmöglichkeiten prüfen und  sich fachkundig beraten lassen“, rät der Jurist.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030-715 206 71